Die Beratung zur Vertragsgestaltung, insbesondere von Bauträgerverträgen, Bauverträgen (VOB oder BGB), Verträgen über den Erwerb einer Eigentumswohnung, aber auch die Begleitung von Baugruppen gehört bei mir zu den selbstverständlichen Leistungen.
Insbesondere bin ich darauf spezialisiert, bereits im Vorfeld eines Bauvorhabens die Verträge einer anwaltlichen Prüfung nach den Standards des BSB und der aktuellen Rechtsprechung zu unterziehen. Ob Grundstückskaufvertrag, Bauvertrag, Bauträgervertrag oder der Vertrag über den Erwerb einer Eigentumswohnung, alle kommen auf den Prüfstand, um späteren Schwierigkeiten vorzubeugen.
Gern begleite ich Sie auch während des Baugenehmigungsverfahrens und Planfeststellungsverfahren. Gibt es danach Probleme mit dem Bau, vertrete ich Sie bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Werklohn- und Honoraransprüchen und von Mängel- und Schadensersatzansprüchen im Bereich des Bau- und Architektenrechtes.
Die baurechtlichen Schwerpunkte meiner Kanzlei sind:
Bauvertragsrecht
Vertragsprüfungen, für Neubau oder Bestandsimmobilien, Grundstückskaufverträge bebaut oder unbebaut
Abnahme, Leistungsstörungen,
Schadenersatzansprüche, Gewährleistungsrechte,
Architekten und Ingenieurrecht
Beratung bei Vertragsabschluss,
HOAI-Forderungen, Streitigkeiten mit Architekten
Bauträger- und Wohnungseigentümerrecht
anwaltliche Prüfung von Bauverträgen und Wohneigentumserwerb,
Vertretung von Wohneigentümergemeinschaften, Vertretung in Rechtsstreitigkeiten
Öffentliches Baurecht
Baugenehmigungsverfahren, B-Planverfahren,
Kooperationen:
Rechtsanwalt Jörn Manhart, Schönhauser Allee 109 in 10439 Berlin - Strafrecht-
Dr. Hans-Dieter Feuerlein, Breitestraße 38 in 41460 Neuss - Wirtschaftsprüfer-Steuerberater-